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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08   

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LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08 (https://dejure.org/2011,126711)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2011 - L 33 R 1259/08 (https://dejure.org/2011,126711)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - L 33 R 1259/08 (https://dejure.org/2011,126711)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08
    Lagen hingegen andere - insbesondere betriebliche - Gründe vor, ist eine Lösung vom "höherwertigen Beruf" jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der Versicherte sofort oder im Laufe der Zeit mit dem Wechsel endgültig abgefunden hat (vgl. Senatsurteil vom 9. November 1961 - 5 RKn 23/59 - BSGE 15, 212, 214 = SozR Nr. 16 zu § 35 RKG aF; Senatsurteil vom 25. April 1978 - 5 RKn 9/77 - BSGE 46, 121, 123 = SozR 2600 § 45 Nr. 22; Senatsurteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 20/97 - veröffentlicht in juris).

    Das muss nicht freiwillig sein, sondern kann auch unter dem Druck der Verhältnisse geschehen (vgl. Senatsurteil vom 25. April 1978 - 5 RKn 9/77 - BSGE 46, 121 = SozR 2600 § 45 Nr. 22 mwN).

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08
    Wurde die Arbeit dagegen gezwungenermaßen aufgegeben, ist zu unterscheiden: Waren dafür gesundheitliche Gründe verantwortlich, bleibt in der Regel der Berufsschutz erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1956 - 5 RKn 7/55 - BSGE 2, 182, 187; BSG vom 28. Mai 1963 - 12/3 RJ 44/61 - SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; BSG vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 71/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).
  • BSG, 28.05.1963 - 3 RJ 44/61
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08
    Wurde die Arbeit dagegen gezwungenermaßen aufgegeben, ist zu unterscheiden: Waren dafür gesundheitliche Gründe verantwortlich, bleibt in der Regel der Berufsschutz erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1956 - 5 RKn 7/55 - BSGE 2, 182, 187; BSG vom 28. Mai 1963 - 12/3 RJ 44/61 - SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; BSG vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 71/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).
  • BSG, 27.06.1974 - 5 RKn 38/73

    Hauptberuf - Niedriger eingestufte Tätigkeit - Änderungskündigung - Gründe für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08
    Dabei müssen die gesundheitlichen Gründe nicht allein ursächlich gewesen sein; ausreichend ist, dass sie den Berufswechsel wesentlich mitverursacht haben (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1974 - 5 RKn 38/73 - BSGE 38, 14 ff = SozR 2600 § 45 Nr. 6).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86

    Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08
    Nur wenn sich der Versicherte mit der dauerhaften Ausübung des geringerwertigen Berufs deshalb abfindet, weil er zur Wiederaufnahme der früheren höherwertigen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauernd außer Stande ist, bleibt der Berufsschutz erhalten ( ) (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 9/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 158 S 513)".
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08
    Wurde die Arbeit dagegen gezwungenermaßen aufgegeben, ist zu unterscheiden: Waren dafür gesundheitliche Gründe verantwortlich, bleibt in der Regel der Berufsschutz erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1956 - 5 RKn 7/55 - BSGE 2, 182, 187; BSG vom 28. Mai 1963 - 12/3 RJ 44/61 - SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; BSG vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 71/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 45/00 R

    Berufsunfähigkeit - Stahlkiesstrahler als Facharbeitertätigkeit - Verweisung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08
    Unter welchen Voraussetzungen eine "Lösung" von einer höher qualifizierten Tätigkeit im Sinne des Mehrstufenschemas erfolgt, hat der 13. Senat des BSG in jüngerer Zeit in den Urteilen vom 20. Juli 2002 - B 13 RJ 13/02 R - und 21. Juni 2001 - B 13 RJ 45/00 R - (beide veröffentlicht in juris) zusammengefasst: "Eine berufliche Lösung ist immer dann zu bejahen, wenn der rentenrechtlich relevante Berufswechsel freiwillig erfolgt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 26. Mai 1965 - 4 RJ 183/62 - SozEntsch BSG 5 § 1246 (A) Nr. 18).
  • BSG, 26.05.1965 - 4 RJ 183/62
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08
    Unter welchen Voraussetzungen eine "Lösung" von einer höher qualifizierten Tätigkeit im Sinne des Mehrstufenschemas erfolgt, hat der 13. Senat des BSG in jüngerer Zeit in den Urteilen vom 20. Juli 2002 - B 13 RJ 13/02 R - und 21. Juni 2001 - B 13 RJ 45/00 R - (beide veröffentlicht in juris) zusammengefasst: "Eine berufliche Lösung ist immer dann zu bejahen, wenn der rentenrechtlich relevante Berufswechsel freiwillig erfolgt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 26. Mai 1965 - 4 RJ 183/62 - SozEntsch BSG 5 § 1246 (A) Nr. 18).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08
    Diese ist jedoch dann nicht ihr bisheriger Beruf im Rechtssinne, wenn sie zuvor eine nach dem vom BSG entwickelten Mehrstufenschema höherwertige Tätigkeit ausgeübt und keine sogenannte "Lösung" von diesem Beruf stattgefunden hat (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 - BSGE 57, 291 = SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1259/08
    Durch die Rechtsprechung des BSG ist deshalb geklärt, dass eine auf gesundheitlichen Gründen beruhende Lösung vom höherwertigen Beruf für den Rentenanspruch wegen Berufsunfähigkeit grundsätzlich unschädlich ist und eine Ausnahme nur dann in Betracht kommt, wenn andere als gesundheitliche Gründe den Versicherten veranlassen, sich (resignierend) mit der dauerhaften Ausübung des neuen, minderqualifizierten Berufs abzufinden (vgl. Urteil des BSG vom 26. April 2005, Az. B 5 RJ 27/04 R, dokumentiert in juris, Rn. 18 ff = SGb 2005, 337).
  • BSG, 09.11.1961 - 5 RKn 23/59

    Anspruch auf Gewährung einer Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit des

  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

  • BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Facharbeiter für

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 20/97

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Abstellen auf die

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